Hüttentarife
Einzelübernachtung und Kleingruppen bis 9 Personen
SKW-Mitglieder
Übernachtungstaxe
(inkl.
Tourismusabgabe und Benützung der Duschen)
Erwachsene (ab 18 Jahren)
Fr. 12.- pro
Nacht
Kinder (ab 6 Jahren)
Fr. 6.- pro
Nacht
Nichtmitglieder
Übernachtungstaxe
(inkl.
Tourismusabgabe und Benützung der Duschen)
Erwachsene (ab 18 Jahren)
Fr. 20.- pro
Nacht
Kinder (ab 6 Jahren)
Fr. 10.- pro
Nacht
Exklusivmiete für Gruppen ab 10 Personen (ohne Wintersaison)
SKW-Mitglieder
Grundmiete
Fr. 100.- (max.
2 Benützungstage mit 1 Übernachtung), jeder zusätzliche Tag Fr. 50.- (Beispiel Freitag bis Sonntag = Fr. 150.- Grundmiete)
Zusätzliche Übernachtungstaxe pro Person
(inkl.
Tourismusabgabe und Benützung der Duschen)
Erwachsene
Fr. 12.- pro
Nacht
Kinder
Fr. 6.- pro
Nacht
Nichtmitglieder
Grundmiete
Fr. 150.- (max.
2 Benützungstage mit 1 Übernachtung), jeder zusätzliche Tag Fr. 50.- (Beispiel Freitag bis Sonntag = Fr.
200.- Grundmiete)
Zusätzliche Übernachtungstaxe pro Person
(inkl.
Tourismusabgabe und Benützung der Duschen)
Erwachsene
Fr. 20.- pro
Nacht und Person
Kinder
Fr. 10.- pro
Nacht und Person
Exklusivmiete ohne Übernachtung
Grundmiete
Fr. 50.- pro Tag
Allgemeines
- In der Wintersaison (Mitte Dezember bis Ende März) ist eine Exklusivmiete nicht möglich.
- Der
Aufenthalt von Gruppen ab 10 Personen gilt immer als Exklusivmiete.
- Bei Gruppen mit längerer Mietdauer entscheidet der Hüttenchef auf Anfrage über angepasste Miet- und Benutzungskosten.
- Die Reinigung ist Sache des Mieters. Bei ungenügender Endreinigung werden dem Mieter die Kosten der Nachreinigung verrechnet.
- Tagesaufenthalte ohne Übernachtung werden nach Vereinbarung mit dem Hüttenchef oder Hüttenwart verrechnet.
- An schneereichen Wochenenden mit guten Witterungs- und Pistenverhältnissen wird die Egglihütte von einem Hüttenwart bewirtschaftet. Den Anweisungen des Hüttenwarts ist Folge zu leisten.
- Die Vermietung an Jugendliche unter 18 Jahren ist nur mit Betreuung durch ein volljähriges SKW-Mitglied möglich.
Annullationskosten
Bis 1 Monat vor Mietantritt kostenlos,
danach Fr. 50.- Umtriebsentschädigung.
Strassenbenützung
Die
Bergstrasse von Bühl (Nesslau) bis zur Egglihütte (Rietbach) ist eine private
Korporationsstrasse. Für jedes Fahrzeug muss beim Bauernhof Zwingli,
Stalden-Bühl, eine Fahrbewilligung gelöst werden. Kosten: Fr. 7.-