Hüttenregeln

Liebe Hüttengäste
Damit alle Besucher einen angenehmen Aufenthalt in der Egglihütte erleben dürfen, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Das Merkblatt für Benutzer / Mieter der Egglihütte gibt detaillierte Auskunft über die Hüttenbenutzung.
  • Sauberkeit in Küche, Aufenthaltsraum, Waschraum, WC, Duschen und in den Schlafräumen ist selbstverständlich.
  • Haustiere sind nur in Absprache mit dem jeweiligen Hüttenwart erlaubt. In der Küche, im Waschraum und in den Schlafräumen sind Tiere strikte untersagt.
  • Beschädigungen an Inventar, Einrichtungen und Gebäude sind dem Hüttenchef zu melden. Der Mieter haftet auch für nachträglich festgestellte Beschädigungen.
  • Das Rauchen in den Hüttenräumen ist verboten (Brand- und Rauchmelder).

Allgemeine Bedingungen

1. Hüttentarife
Die Tarife sind ab Juni 2016 gültig. Änderungen werden vorbehalten.
2. Untermiete
Die Untermiete ist strengstens verboten.
3. Hüttenordnung und Merkblatt für Benutzer/Mieter
Sowohl Hüttenordnung als auch Merkblatt sind integrierte Bestandteile des Mietvertrages. Der Mieter anerkennt diese vollumfänglich.
4. Getränkevorräte
Ein kleiner Getränkevorrat ist in der Egglihütte vorhanden. Dieser ist für den internen Hüttengebrauch bestimmt. Eine Preisliste liegt auf.

5. Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Mieters.
6. Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen die Hüttenordnung, die allgemeinen Bedingungen oder das Merkblatt für Benutzer / Mieter berechtigen den SKW zur unverzüglichen Beendigung des Mietverhältnisses. Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Weinfelden TG, Sitz des Skiklubs Weinfelden.